Erfolgreiche Urabstimmung

Der Verbandsbeirat des AFV Hessen hat im Anschluss an den abgesagten Verbandstag im Dezember 2021 über elf Anträge schriftlich in Form einer Urabstimmung beschließen lassen. Alle elf wurden angenommen.

Die Urabstimmung ermöglicht es dem AFV Hessen in diesen besonderen Zeiten Sachthemen zur Abstimmung zu stellen und notwendige Anpassungen an der Satzung vorzunehmen. Alle Anträge wurden mit der notwendigen 2/3 Mehrheit angenommen, vier davon einstimmig.

Der Sitz des Verbandes ist in Zukunft Frankfurt am Main. Im Bereich der Mitgliedschaft werden die reinen Cheerleading-Vereine den American Football Vereinen gleich gestellt. Außerdem wurde die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im AFV Hessen auf besondere Mitglieder erweitert.

Die Rechte der Mitglieder wurden gestärkt. Die Einberufung eines außerordentlichen Verbandstags auf Wunsch der Mitgliedsvereine wurde nun in der Satzung geregelt. Außerdem wurde der Verbandsbeirat um zwei gewählte Vereinsvertreter erweitert.

Auch der Vorstand wurde um zwei weitere Vorstandsmitglieder erweitert. Damit soll unter anderem der Jugendbereich gestärkt werden, der nun ein eigenständiges Vorstandsmitglied bekommt.

Kleine Vereine sollen zukünftig besonders gefördert werden. Der AFV Hessen wurde beauftragt ein Konzept zu erstellen, wie dieses Ziel in Zukunft umgesetzt werden kann.

Zum Abschluss wurde die Mitgliederliste noch um inaktive Vereine reduziert.

„Unser Dank geht an die Vereine für die rege Beteiligung und die Zustimmung. Mit diesem Votum haben sie uns geholfen, trotz Corona, handlungsfähig zu bleiben und schon vor dem Verbandstag Ende März die notwendigen Schritte einzuleiten.“ bedankt sich AFV Hessen Präsident Robert Huber.

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