Die Präsidenten der Landesverbände, die den Hauptausschuss bilden, haben die BSO zum 31.5.2021 angepasst.
Die neue BSO ist im Download auf der AFVD Seite verfügbar.
Änderungen an der BSO
Illegaler Spielbetrieb (§5)
Hier fand eine inhaltliche Klarstellung statt. Es schien bisher nicht eindeutig, dass die Vorbereitung und
Durchführung auch für Dritte strafbewehrt ist. Es kann natürlich nicht sein, dass ein Verein seinen Nutzen
daraus zieht, während der Verein in der Nachbarschaft darunter zu leiden hat. Solidarität darf nicht nur
innerhalb des Vereins gelten.
Ebenfalls wurde die nicht ganz eindeutige Regelung mit der Saison angepasst. Ein Spieler muss natürlich
kein ganzes Jahr pausieren. Er kann aber nicht mehr im selben Jahr zurückkommen.
Wechselsperren (§§ 60c, 61c, 73b)
Völlig unkritisch wurde hier zuerst einmal ein redaktioneller Fehler behoben. Selbstverständlich beträgt die
max. Sperre auch für Jugendliche in diesem Jahr drei Spiele. Wie für Herren auch.
Weiterhin wurde eine „Corona-Regelung“ eingeführt. Wenn ein Landesverband beschließt keinen
Ligaspielbetrieb durchzuführen, sind die Spieler so gestellt, als hätte die Mannschaft vom Spielbetrieb
zurückgezogen. Mit Zustimmung des abgebenden Vereins kann somit die Wechselsperre auf ein Spiel
verkürzt werden.
Das Thema „ELoF“ wurde so gelöst, dass für Spieler aus dieser Liga sowohl eine ITC erforderlich ist
(europäische Liga) als auch die übliche Wechselsperre. Auf eine Deklaration als professionelle Liga wurde
bewusst verzichtet, da wir dieses Niveau nicht sehen. Damit entfällt auch eine Re- Amateurisierung. Die
„ELof“ ist eine „sonstige europäische Liga“. Selbstverständlich greift trotzdem §5.
U21 wird zu U23 (§§ 13(3), 15, 55(3), 72 (2)
Sowohl in der bisherigen U21- Regelung als auch in der Kadettenregelung wurde das Alter von 21 auf 23
erhöht.
Somit spielen sich nun U23- Spieler nicht mehr fest, wenn sie in einer höheren Mannschaft am Spielbetrieb
teilnehmen. Diese Regelung ist zumindest in diesem Jahr geboten, da die unteren Mannschaften aufgrund
der Pandemie deutlich später starten. Die Vereine mit zwei Herrenmannschaften stünden sonst ggf.
verstärkt vor dem Problem, dass sich die jüngeren Spieler ihrer zweiten Mannschaft festgespielt haben,
wenn die Mannschaft in den Spielbetrieb startet.
Bei den Kadettenmannschaften ist es jedoch der Versuch, die Idee einer Kadettenmannschaft zu beleben,
in dem man die Altersspanne erhöht. Bisher gab es keine Kadettenliga, ggf. kann dies so eher umgesetzt
werden.
Wegfall Spielsperren aus 2019
In 2019 ausgesprochene Sperrstrafen von bis zu 3 Spielen Sperre werden nicht in das Jahr 2021
übertragen und entfallen.
Diese Regelung gilt nicht für Strafen, die ursprünglich 4 oder mehr Spiele Sperre umfasst haben. Hat also
ein Spieler beispielsweise mal fünf Spiele Sperre erhalten und nur noch zwei Spiele „Reststrafe“, gelten
diese weiterhin und müssen „abgesessen“ werden.
Da mehr als drei Spiele Sperre nur bei besonders schweren Vergehen verhängt werden, möchten wir
diesen (sehr kleinen) Kreis von Spielern keinen Wegfall ermöglichen. Diese Spieler haben jedoch ggf. die
Möglichkeit, in ihrem Landesverband den Gnadenweg zu beschreiten.