Verbindliche Auslegungshinweise der Sportministerkonferenz
Die Sportministerkonferenz hat sich heute wie vom Landessportbund gefordert mit den Auslegungshinweise für die Bundesnotbremse beschäftigt. Der Landessportbund hat die Antworten umgehend in die FAQ eingearbeitet.
Individuelles Training ist auch in Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball, Volleyball, Basketball (Lauftraining, Athletiktraining, Techniktraining, Konditionstraining, Taktiktraining, Schuss/Wurf-Training, Torwarttraining etc.) erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass im Einzelfall ihre Sportübungen individuell so gestalten werden, dass dem Infektionsschutz Rechnung getragen wird.
Berechtigt dafür sind dann:
- 5 er Gruppen mit Jugendlichen bis maximal 13 Jahre
- Personen über 13 Jahre allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
Die bisherigen Regelungen für Leistungssport, Berufssport und Landeskader (Erlass des HMdIS vom 03. November 2020) gelten inhaltlich weiter.
Die genaue schriftliche Auslegungshinweise haben wir an den Beitrag angehängt.