Der Landessportbund Hessen hat in zwei Schreiben zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetz (Bundes-Notbremse) Stellung genommen und fordert Bundesregierung zum Handeln auf.
Der Landessportbund hat alle aktuellen, bekannten Änderungen auf seiner Webseite https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/ veröffentlicht. Dort finden Sie jederzeit aktuelle Informationen über den Themenbereich Sport und Corona.
Die sportbezogenen Regelungen der „Bundes-Notbremse“ sind relativ unsystematisch, überwiegend praxisfern, zudem unklar und in Teilen auch unvollständig. Der lsbh hat hier amtliche Auslegungshinweise angemahnt und versucht im Sinne des Sports praxisnahe Lösungen zu finden.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage in Folge über 100, greift die neu ins Infektionsschutzgesetz aufgenommene “Bundesnotbremse”. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, gelten weiterhin die von der Hessischen Landesregierung erlassenen Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Grundsätzlich gelten darüber hinaus immer die kommunalen Allgemeinverfügungen, die auch Regelungen zum Sport sowie Bestimmungen enthalten können, die über die Landes- bzw. Bundesebene noch verschärfend hinausgehen. Insgesamt gibt es somit eine stärkere „Kommunalisierung“ der Coronaauflagen, wobei die hessische Landesregierung über die „Zuordnung“ der Gebietskörperschaften zu den „Inzidenzgruppen“ auf ihrer Internetseite informiert: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse.
Der AFV Hessen hat seinen Vereinen die kompletten Rundschreiben zur Verfügung gestellt und unterstützt die Vereine bei Fragen zu diesen Thema.