Hessische Vereine erhalten Spielerlaubnis für 2021

Nach Ablauf der verlängerten Frist am 31. März für das Einreichen von Mindestpässen für den Spielbetrieb 2021 vermeldet der Spielausschuss, dass allen Vereinen entweder eine volle oder eine vorläufige Lizenz erteilt wird.

Insgesamt haben 24 Vereine für ihre Mannschaften eine Spielerlaubnis beantragt. Von diesen haben fünf Vereine rechtzeitig alle Auflagen nach BSO §33 erfüllt. Bei allen anderen Vereinen wird eine vorläufige Spielerlaubnis erteilt. Diese gilt für den Spielbetrieb des Vereins und aller seiner Mannschaften im Tackle- oder Flagfootball. In Kürze erhalten die Vereine individuell die Information über den Status der einzelnen Mannschaften. Offene Zahlungen beeinträchtigen die Erlaubnis des gesamten Verein, fehlende Pässe betreffen nur die jeweilige Mannschaft.

Der Spielausschuss nimmt mit den Vereinen Kontakt auf um mit individuelle Lösungen die Probleme zu beheben.

„Wir sind guter Dinge, dass in kurzer Zeit allen Mannschaften und Vereinen eine Spielerlaubnis für die jeweilige Liga erteilt werden kann,“ erklärt Spielausschuss-Vorsitzender Christian Freund.

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