Pflege der Mitgliedsliste

Der AFV Hessen hat am 12. November 2020 per Mail alle Vereine angeschrieben, die seit 2019 nicht am Spieltrieb teilgenommen haben.

Das Ziel des AFV Hessen ist es die Mitgliederliste um Vereine zu bereinigen, die seit Jahren den Verband gewechselt haben, die Sportart nicht mehr betreiben oder überhaupt nicht mehr existieren und dies nicht dem AFV Hessen gemeldet haben.

Eine weitere Erinnerung dieser Vereine erfolgt in Kürze.

Nach Abschluss der Umfrage wird der Verbandsbeirat über weitere Schritte beraten.

Falls Sie als betroffener Verein das Mail nicht erhalten haben, hier nochmal die Nachricht im Wortlaut:

Bestandserhebung 2021 – Abmeldung von nicht mehr aktiven Vereinen

An
Mitgliedsvereine ohne Sportaktivitäten im Jahr 2019 oder früher

Nachrichtlich:
Mitgliedsvereine im AFVH

Vorbemerkung

Wenn Ihr Verein in 2021 regulär für Ligen oder Wettbewerbe melden will, brauchen Sie auf diese Nachricht nicht zu antworten. Sie richtet sich an die Vereine, die bereits in 2019 keinen Sportbetrieb mehr unterhalten haben und solche, die ihre Mitgliedschaft im AFVH beenden wollen.

Sehr geehrte Freundinnen und Freunde des Australian Football, American Football und Cheerleading-Sports,

nachdem das Jahr 2020 seinem Ende entgegen geht, will der Verbandsvorstand die noch verbliebene Zeit bis zum Jahresende dazu nutzen, die Mitgliederkartei zu aktualisieren und auch Vereinen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie eventuell ihren Vereinsbetrieb einstellen wollen, die Abmeldung aus dem AFVH (und damit die Vermeidung von weiteren Beitragszahlungen in 2021) zu erleichtern.

Daher bitten wir Sie um Rückmeldung, wenn Ihr Verein beabsichtigt, zum Jahresende 31.12.2020 seinen Vereinsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie – oder aus anderen Gründen – einzustellen und die Mitgliedschaft zum 31.12.2020 beenden will (oder muss). Zwar ist die reguläre Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende, jedoch wird der Verbandsvorstand den übrigen Mitgliedsvereinen in Hessen vorschlagen, im Corona-Jahr 2020 eine kürzere Abmeldefrist zu akzeptieren.  

Wenn Sie die Mitgliedschaft im AFVH aufrechterhalten wollen, aber weiterhin keinen Sportbetrieb anbieten können oder wollen, dann bitten wir um Mitteilung, damit wir Sie quasi als „passive“ Mitglieder weiterführen können. Sie werden dann weiterhin im Informationsverteiler bleiben und können dann selbst entscheiden, wann Sie wieder einsteigen wollen. Der Verbandsvorstand wird versuchen, mit Ihnen eine individuelle Lösung hinsichtlich der Beitragspflicht zu finden.

Weiterhin erlauben wir uns den Hinweis, dass der Verbandsvorstand beabsichtigt, alle Vereine, die bereits in dem Jahr 2018 oder zuvor keinen Sportbetrieb mehr unterhalten und offene Konten beim AFVH haben, zum 31.12.2020 aus der Mitgliederkartei zu streichen. Sollten Sie in letztere Gruppe fallen und ihre Mitgliedschaft fortsetzen wollen, melden Sie sich bitte proaktiv bei der Geschäftsstelle. Ansonsten erhalten Sie um Jahresende die Nachricht über die Streichung.

Des Weitern würde sich der Verbandsvorstand freuen, wenn Vereine, die sich inzwischen anderen Fachverbänden wie z. B. der CCVH angeschlossen haben, aber sich bisher beim AFVH nicht abgemeldet haben, dies noch nachzuholen. Mit der Anmeldung bei einem anderen Verband erlischt nicht automatisch die Mitgliedschaft im AFVH, selbst wenn eine Ummeldung beim Landessportbund Hessen erfolgt ist.


Für Ihre Mithilfe und Unterstützungen bedanken wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

AFVH Geschäftsstelle

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