In der BSO 2021 wurde im §47 die Passverlängerung neu geregelt. Mit einer Ausnahmeregelung für die Zeiten des Corona Lockdowns kann der Verein bis zum 31. Januar 2021 Spielerpässe ohne persönliche und eigenhändige schriftliche Zustimmung des Spielers verlängern. Der Spieler muss aber darüber informiert werden.
Die Regelung gilt nur für Pässe aus dem Jahr 2020 und nur für Spieler die 2020 NICHT in einen anderen Verein gewechselt sind.
Voraussetzung für das beschleunigte Verfahren ist die Information des Spielers, bei minderjährigen zusätzlich die Sorgeberechtigten. Generell kann die Information auch digital per Mail oder Messenger-Dienst erfolgen. Hat der Spieler der Veröffentlichung seines Namens auf der Homepage zugestimmt, so ist auch dieser Weg möglich. Die Beweislast trägt grundsätzlich der beantragende Verein. Möchte ein Spieler keine Verlängerung beantragen, so muss er das dem Verein mitteilen.
In diesem Zusammenhang den Hinweis auf die §60ff BSO, in denen der Vereinswechsel geregelt ist.
Ab dem 1.Februar gilt dann wieder die normale Regelung.
„Mit dieser Regelung können wir in diesem Jahr unnötige Kontakte reduzieren und den Vereinen im Lockdown die Arbeit erleichtern.“ freut sich Spielausschuss-Vorsitzender Christian Freund. „Wir empfehlen den Vereinen im Anschluss ihre Spieler auch über die erfolgreiche Verlängerung zu informieren.“
Die BSO 2021 kann beim AFVD heruntergeladen werden: Download BSO