Status 17.3.2020
Zur Reduzierung von negativen Auswirkungen durch behördliche Maßnahmen auf den Spiel- und Sportbetrieb, aber auch zur Minderung finanzieller Schäden für die Vereine empfiehlt der Gemeinsame Krisenstab der American Football Verbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland AFVD Krisenstab eine Reihe von Maßnahmen.
Diese haben zum Ziel, in der anstehenden Phase der jetzt bestehenden behördlichen Einschränkungen den Spiel- und Sportbetrieb bis Mitte Mai weitgehend präventiv herunterzufahren, um dann möglichst im Mai mit einem geordneten Spiel- und Sportbetrieb beginnen zu können. Ist bis Mitte April diese Lage noch nicht ausgestanden, dann erfolgt jeweils eine weitere Verschiebung.
Die staatlichen Stellen haben inzwischen auf allen Ebenen (Bund, Land, Kreis, Städte/ Gemeinden) Maßnahmen zur Bekämpfung der Corvid-19-Virus Pandemie ergriffen. Dazu gehören u. a. die Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen und Sportanlagen mindestens bis zum Ende der Osterferien. Ein ordnungsgemäßer Trainingsbetrieb ist für die meisten Vereine daher absehbar nicht durchführbar.
Zahlreiche Länder haben Einreiseverbot bzw. Quarantäne-Anordnungen getroffen, die die Bewegungsfreiheit erheblich einschränken und zu Streichung von Luftraumbewegungen geführt haben.
Der gemeinsame Krisenstab der drei Landesverbände AFV Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland empfiehlt folgende weitere Maßnahmen:
- Absage aller Freundschaftsspiele bis zum 20.04.2020
- Start aller Pflichtspiele erst ab dem 09./10.05.2020. Spiele, die vor diesem Wochenende angesetzt sind, werden durch die Verbände wegen verbandsseitigen Interesse verlegt. Über die Neuansetzung befinden die Ligaobleute in Rücksprache mit den Vereinen.
- Die Neuansetzungen von Pflichtspiele sollte erst dann vorgenommen werden, wenn Klarheit besteht, ob die Schliessungen von Schulen, Sport- und Trainingsstätten über den 20.04.2020 fortbestehen. Dauern diese über den 20.04.2020 an, ist ein Start der Pflichtspiele zum 09./10.05.2020 nicht durchführbar. Der Start ist dann entsprechend nach hinten verschieben.
- Vereine, die aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Covid-19-Pandemie Mannschaften vom Spielbetrieb abmelden bzw. im dann wieder laufenden Spielbetrieb zu einzelnen Spielen nicht antreten können, sollten – sofern diese aus nicht rechtsmissbräuchlich geschieht – nicht mit Verbandsstrafen sanktioniert werden.
- Können Vereine ihre Verpflichtung zur Stellung von Jugendmannschaften, lizenzierten Trainer und Schiedsrichter aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht erfüllen, so führt dies in 2020 nicht zum Lizenzentzug.
- Für Teilnehmer der Schiedsrichter E-Lehrgänge, die ihre Lehrgang nach den ersten zwei Lehrgangstagen nicht beenden konnten, sollten eine provisorische Lösung gefunden und die Ausbildung im Rahmen des Spielbetriebs beendet werden.
- Die Passstellen sollten bis 31.03.2020 keine weiteren Spielerpässe ausstellen und vom 01.03. bis 20.04.2020 Passanträge nur postalisch bearbeiten.