Zur Verlängerung einer bestehenden Schiedsrichter-Lizenz müssen im Vorjahr mindestens 3 Spiele (für Schiedsrichter mit einer A- oder B-Lizenz mindestens 5 Spiele) geleistet worden sein.
Zur Verlängerung einer Offiziellen-Lizenz müssen im Vorjahr i.d.R. mindestens 5 Spiele geleistet worden sein.
Zusätzlich muss jährlich ein entsprechender Lehrgang erfolgreich absolviert werden.