Reminder an die Vereine: Fristen beachten

Während der Spielbetrieb in Hessen abgesehen von der Winter Flag Runde ruht, wird hinter den Kulissen an der Saison 2023 gearbeitet. In den nächsten Tagen laufen einige Fristen für die Football und Cheerleading Vereine aus.

Mittwoch 30. November 2022

Am 30. November 2022 läuft die Frist für die Anmeldung zur 30. Hessische Cheerleadermeisterschaft, 31. Rheinland-Pfälzische Cheerleadermeisterschaft und 6. Saarländische Cheerleadermeisterschaft am 01.April 2023 in Bensheim aus. Die Veranstaltung 2022 war ein großer Erfolg und es lohnt sich 2023 mit dabei zu sein.

Montag 5. Dezember 2022

Die Abgabefrist des Lizenzantrags des AFV Hessen für die Saison 2023 endet am 05.12.2022. bei der Abgabe bitte den §33 der BSO beachten und die entsprechenden Unterlagen mit dem Lizenzantrag einreichen:

  • Punkt 4 – Nachweis der Tabellenplatzierung Jugend der Jahre 2021 und 2022.
  • Punkt 7 – Die Mindestpässe (§46 BSO) sind zum 15.12.2022 zu erfüllen.
  • Punkt 8 – Der Platznachweis der Stadt oder des Verein ist mit dem Antrag einzureichen.
  • Punkt 10 – Der Trainernachweis erfolgt über eine Liste mit Mannschaft, Name und Vorname des Trainers, Lizenzstufe und Gültigkeit der Lizenz ( es müssen keine Kopien der Lizenz eingereicht werden).

Neu in der Saison 2023 ist die geplante Hessenpokalrunde. Auch für die endet die Anmeldefrist am 05. Dezember 2022.

Donnerstag 15. Dezember 2022

Für die Passverlängerung gilt §47 der BSO:

Eine Verlängerung der Spielberechtigung ist nur mit der persönlichen und eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Bei minderjährigen Spielern zusätzlich die Unterschrift der Sorgeberechtigten. Diese Erklärung muss im Original eingereicht werden.

Eine Ausnahme besteht für Spielerpässe, die auf Antrag des Vereins vor dem 15.12. für das Folgejahr verlängert werden. Diese Spielerpässe können ohne persönliche und eigenhändige Zustimmung des Spielers verlängert werden. Der Spieler, bei minderjährigen zusätzlich die Sorgeberechtigten, sind lediglich über die Verlängerung des Spielerpasses durch den Verein zu informieren, der die Passverlängerung beantragt.

Alle Unterlagen sind an die Passstelle des AFVH, Leopold-Lucas-Str. 46b, 35041 Marburg zu senden.

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