Bisherige Corona-Beschränkungen im Sport entfallen

“Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” tritt am 2. April 2022 in Kraft

Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen haben seit Frühjahr 2020 durch Auflagen einen an die Pandemie angepassten Sportbetrieb und somit einen Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz und Sportaktivität ermöglicht.
An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt nun eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“.

Diese neue “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” des Landes Hessen tritt am 2. April in Kraft.

Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter “Negativnachweise”, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022.

In der neuen “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.

Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, wird der Landessportbund Hessen – wie bisher – auf seiner Internetseite ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

Quelle (Servicestelle Sport des Sportkreis Groß-Gerau)

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