Back to Football

Die bundesrechtliche Notbremse findet in ganz Hessen derzeit keine Anwendung, sodass ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV) Anwendung finden.

Die hessischen Ministerien haben jetzt Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte
und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) veröffentlicht.

Mannschaftssportart ist unabhängig von der Personenanzahl zulässig. Damit können Fußball, Handball, Basketball, Hockey, Rugby, Faustball, Volleyball, American Football usw. wieder in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden. Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb.

Auslegungshinweise des Landes Hessen

Stand: 15. Juni 2021

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