Neue Corona-Regeln für den Sport

In Hessen gelten ab dem 17. Mai neue Corona-Regeln für die Landkreise, in denen die in der Bundes-Notbremse festgelegte Inzidenz von 100 unterschritten wird.

Ab wann gelten die Regeln?

Die Landesregierung hat zwei zeitliche Stufen festgelegt

  • Stufe 1:
    • Inzidenz unter 100 für fünf Werktage in Folge
  • Stufe 2:
    • Inzidenz unter 100 für 14 weitere Tage
    • oder Inzidenz unter 50 für fünf Werktage in Folge

Was ist möglich?

Stufe 1

  • Gruppensport für Kinder bis einschließlich 14 (wie bisherige Regelung)
  • Kleingruppen (max zwei Haushalte)

Stufe 2

  • Mannschaftssport mit Hygiene-Auflagen

Gelten die AHA Regeln noch? Brauche ich ein Hygiene-Konzept?

Ein Aktueller Test wird empfohlen. Die AHA-Regeln gelten weiter. Abseits des Sports müssen die Hygiene-Konzepte weiterhin beachtet werden

Gelten die Regeln für Drinnen oder Draussen?

In der Schriftform gibt es keinen Hinweis auf Drinnen und Draußen. Solange das nicht geklärt ist, sollten vorsichtshalber die Regeln nur draußen angewendet werdet.

Was ist mit Geimpften und Genesenen?

Die Gruppe der komplett Geimpften und der Genesenen werden in den Beschränkungen nicht mehr berücksichtigt. Die Kleingruppen dürfen aus maximal zwei Haushalten und beliebig vielen Geimpften/Genesenen bestehen.

Wann gelte ich als vollständig geimpft?

Quelle: hessen.de

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten Impfdosis, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist, mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mehr als 14 Tage vergangen sind (§ 1b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung).

Es ist nicht immer eine Zweitimpfung erforderlich. Wie viele Impfdosen erforderlich sind, hängt zum einen vom Impfstoff ab und davon, ob bereits eine Infektion durchgemacht und dadurch eine Immunität aufgebaut wurde, die nach der Empfehlung der STIKO nach 6 Monaten mit einer einzigen Impfung aufgefrischt wird.

Gilt dasselbe für genesene Personen?

Quelle: hessen.de

Ja, nach einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, gelten dieselben Erleichterungen.

Weitere Fragen?

Die FAQ des Landessportbunds beantworten fast alle Fragen

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