Auswirkungen der “Bundes-Notbremse”

Der Landessportbund Hessen hat die ersten Informationen zur Auswirkungen der Bundes-Notbremse auf den Sport in Hessen zusammengefasst.

Die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wirken sich in beträchtlicher Art und Weise auch auf den Sport aus.

Ab dem 23. April wird es dabei noch komplizierter: Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage in Folge über 100, greift die neu ins Infektionsschutzgesetz aufgenommene “Bundesnotbremse“, die auch starke Einschränkungen für den Sport bedeutet.

Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, gelten weiterhin die von der Hessischen Landesregierung am 12. April erlassenen Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Diese ermöglichen gegenüber der “Bundesnotbremse” zumindest ein gewisses Mehr an Sport.

Alle Informationen finden Sie unter https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Quelle: lsbh

Der AFV Hessen ist zur Zeit am Klären, welche Auswirkungen dies im Detail auf die hessischen Vereine und die Jugendauswahl hat. Sobald aktuelle Informationen vorliegen informieren wir.

Der AFV Hessen stärkt dem Landessportbund Hessen den Rücken im Kampf für den Sport und ist in Kontakt mit dem hessischen Ministerium des Inneren und Sport.

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