Antrag für außerordentliche Mitgliederversammlung erhalten

Beim AFV Hessen ist am 6. März ein Antrag auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung eingetroffen.

Die Vereine wurden am  11. März im Videomeeting darüber mündlich informiert.

Für die Prüfung des Antrags und die Umsetzung ist beim AFV Hessen der Verbandsbeirat zuständig. Die Geschäftsstelle hat den Antrag an dieses Gremium übertragen.

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