Seit Montag, dem 08.03.2021 gelten neue Kontaktbeschränkungen in Hessen und für den Sport wurden einige Lockerungsschritte getätigt.
Der von den Ministerpräsident*innen zusammen mit dem Bund vereinbarte Öffnungsplan in diversen Stufen wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. In Hessen gilt dabei erstmal die Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten weiterhin bis zum 28.März.
Wir haben die für Hessen gültigen Regelungen zusammengefasst. Unabhängig von diesen Regelungen kann es zu örtlichen Einschränkungen durch lokale Behörden oder Vereinen kommen. Auch die Verfügbarkeit von ungedeckten Sportstätten kann variieren.
Der Spielausschuss steht für Fragen der Vereine zur Verfügung.