Frist für Mindestpässe auf 31.März verlängert

Der Spielausschuss und der Verbandsvorstand haben die Frist zur Abgabe der Mindestanzahl von Spielerpässen aufgrund der Corona-Pandemie auf den 31. März 2021 verlängert.

“Da uns die Corona Pandemie noch einige Zeit im Stillstand verharren lässt und somit Unterschriften auf Neu auszustellenden Pässen schwer zu erhalten sind, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Damit versuchen wir den Vereinen zu helfen und in diesen Zeiten flexibel zu helfen.” erklärt Spielausschuss-Vorsitzender Christian Freund.

Die Verlängerung von Pässen aus dem Jahr 2020 ist nur noch mit eigenhändiger Unterschrift des Spielers auf dem bekannten Passverlängerungsformular möglich. Eine Verlängerung via Namensliste war nur bis zum 31.01.2021 nach BSO möglich.

Zusätzlich wurde beschlossen den Mannschaften bis zum 28. Februar die Möglichkeit zu geben ohne Strafe die Liga zu wechseln oder den Lizenz-Antrag zurückzunehmen. Einige Mannschaften können noch keine sichere Aussagen über ihren Kader 2021 treffen.

“Unser Ziel ist und bleibt es, allen Vereinen die Möglichkeit zum Spielbetrieb zu bieten, von der Verbandsliga bis zur GFL. Wir haben in Hessen gezeigt, dass im Sommer auch trotz Corona Football gespielt werden kann. Damit das auch 2021 geht werden wir weiterhin flexible Anpassungen ermöglichen.” ergänzt Pressesprecher Andreas Gebek.

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